Anwälte für Informationstechnologierecht ( IT- Recht )
IT- Recht ist die Kurzform für Informationstechnologierecht. Zusammenfassend wird damit das Recht der elektronischen Datenverarbeitung sowie der Telekommunikation bezeichnet.
Es gibt Überschneidungen zum Informatikrecht, deren Regelungsbereich ist jedoch enger,
da es nur das Recht der Informatik erfassen kann.
Es geht dabei im Wesentlichen um Rechtsbeziehungen bei dem und dem Abschluss von den Verträgen, Wettbewerbsbeziehungen mit dem Unternehmen, dem Verbraucher und dem Verbraucherschutz.
Mehrheitlich wird dieses Rechtsgebiet mittlerweile als eigenständig angesehen und es gibt auch einen eigenständigen Fachanwaltstitel dafür.
Rechtsquellen Informationstechnologierecht
In den deutschen Gesetzen gibt es keine genaue Definition für das IT- Recht.
Derzeit in der gültigen Fachanwaltsordnung (FAO) der Bundesrechtsanwaltskammer werden in dem § 14 FAO die Kenntnisse, die ein Rechtsanwalt dann in seiner Theorie nachweisen muss wenn er den Titel Fachanwalt für Informationstechnologie erwerben möchte ausgeführt.
Im einzelnen sind dies einige davon:
- Das Recht des Datenschutzes und die Sicherheit der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht oder auch das Domainrecht
- Insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste
- Vertragsrecht der Informationstechnologien, mit einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und Allgemeiner Geschäftsbedingungen.
- Besonderheiten des Strafrechts im Bereich Informationstechnologien
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 23.11.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.